Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 20.12.2011

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   VG Saarlouis, 06.12.2011 - 2 K 2430/10   

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VG Saarlouis, 06.12.2011 - 2 K 2430/10 (https://dejure.org/2011,46541)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06.12.2011 - 2 K 2430/10 (https://dejure.org/2011,46541)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 2 K 2430/10 (https://dejure.org/2011,46541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 19 Abs 1 S 2 Nr 2 BeamtVG SL 2008, § 20 Abs 2 BeamtVG SL 2008, § 22 Abs 1 S 1 BeamtVG SL 2008, § 22 Abs 1 S 2 BeamtVG SL 2008, § 57 BeamtVG SL 2008
    Zur Rechtmäßigkeit der Kürzung des der "nachgeheirateten" Beamtenwitwe zustehenden Unterhaltsbeitrages bei einer Ehedauer von weniger als 5 Jahren; hier verneint, weil die Versorgungsabsicht bei Eheschließung nicht im Vordergrund stand.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 41.98

    Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe, Anrechnung von

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.12.2011 - 2 K 2430/10
    ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 21.10.1999 -2 C 41/98- juris.
  • BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00

    Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.12.2011 - 2 K 2430/10
    BVerwG, Urteil vom 09.03.1989 -2 C 8/87- und Beschluss vom 03.03.2000 -2 B 6/00- juris.
  • VGH Hessen, 05.03.2007 - 1 UZ 2909/06

    Beamtenwitwe; Kürzung des Unterhaltsbeitrags; Wiederverheiratung derselben

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.12.2011 - 2 K 2430/10
    dazu VGH Kassel, Beschluss vom 05.03.2007 -1 UZ 2909/06- Juris m.w.N. aus der Rspr.
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 8.87

    Beamtenversorgung - Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Finanzieller

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.12.2011 - 2 K 2430/10
    BVerwG, Urteil vom 09.03.1989 -2 C 8/87- und Beschluss vom 03.03.2000 -2 B 6/00- juris.
  • VG Minden, 13.07.2023 - 12 K 2656/20

    Datumsvermerk über die Zustellung, Hinterbliebenenversorgung, Unterhaltsbeitrag,

    vgl. zur mangelnden Ursächlichkeit einer Vorerkrankung: VG Saarland, Urteil vom 6. Dezember 2011 - 2 K 2430/10 -, juris Rn. 37.

    vgl. ständige Rechtsprechung, etwa BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2 C 41/98 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 6. Dezember 2011 - 2 K 2430/10 -, juris Rn. 46; Kazmeier in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG des Bundes und der Länder, Stand.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 8/87 -, juris, und Beschluss vom 3. März 2000 - 2 B 6/00 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 6. Dezember 2011 - 2 K 2430/10 -, juris Rn. 49; Kazmeier in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG des Bundes und der Länder, Stand.

    - so im Ansatz: VG Saarland, Urteil vom 6. Dezember 2011 - 2 K 2430/10 -, juris Rn. 48 -, vielmehr ist der wegen der besonderen Umstände des Falles teilweise zu versagende Unterhaltsbeitrag in Anschlag zu bringen und anhand dieses Maßstabs die Versorgungslage der nachgeheirateten Witwe zu beurteilen.

  • OVG Saarland, 22.05.2012 - 1 A 115/12

    Unzulässige Klageerweiterung wegen Klagefristversäumnis; Kürzung eines

    Unter teilweiser Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. Dezember 2011 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 2 K 2430/10 - wird die Klage insgesamt abgewiesen.

    Die Berufung, die allein den der Klage stattgebenden Teil des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6.12.2011 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 2 K 2430/10 -, also die Frage der 15 %igen Kürzung des der Klägerin gewährten Unterhaltsbeitrags wegen besonderer Umstände des Falls (§ 22 Abs. 1 Satz 1 des für saarländische Ruhestandsbeamte als Landesrecht fortgeltenden Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG -).

  • VG Kassel, 10.12.2013 - 1 K 1275/12

    Anrechnung von Erwerbseinkommen bei Unterhaltsbeitrag

    Zum Schutz der Witwe soll gewährleistet werden, dass die ihr nach dem Tod des Versorgungsberechtigten für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel wirtschaftlich nicht hinter der Höhe derjenigen Versorgungsbezüge zurückbleiben, die sie als Witwe mit Anspruch auf Witwengeld erhielte (VG des Saarlandes, Urteil vom 6. Dezember 2011 - 2 K 2430/10).
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